Impressum

Pension Lederle
Fauland Gerhard
Oberstdorferstrasse 17
87561 Oberstdorf-Rubi
Telefon: 08322 9 80 63
E-Mail: RubiPost@googlemail.com
Gewerbeamt Markt Oberstdorf
Finanzamt KE / Immenstadt
BetrNr 833 677 91
StNr 123 216 20203
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eine beauftragte und von der Pension Lederle mündlich oder schriftlich bestätigte Zimmerreservierung stellt einen Vertragsabschluss nach dem BGB dar.
Es gelten demnach die Bedingungen des sogenannten Gastaufnahme- und Beherbergungsvertrages.
1. Vertragspartner sind der Besteller und die Pension Lederle / Betreiber. Ist der Besteller nicht der Auftraggeber, so hat die Pension / Betreiber neben dem Auftraggeber einen Anspruch an den Besteller.
2. Wird ein Vertrag ganz oder teilweise vom Besteller/Auftraggeber durch Abbestellung gekündigt, so muss dies schriftlich erfolgen und die Pension / Betreiber muss seine Zustimmung erteilen. Wird diese gewährt, so bestätigt der Auftragnehmer dem Besteller schriftlich die Vertrags Auflösung.
3. Bei Vertragsauflösung (gilt auch für vorzeitige Abreise) gelten die von der Pension / Betreiber festgelegten Stornobedingungen:
bis 21 Tage vor Anreise kostenfrei, mit Erstattung der Anzahlung
20 – 10 Tage vor Anreise 60 % des vereinbarten Gesamtpreises
ab dem 9. Tage vor Anreise 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
und ab dem 3. Tage vor Anreise 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
Stornierungen müssen grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen.
4. Wir empfehlen dem Gast den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
5. Als Zahlungsarten werden nur Bargeld bevorzugt.
6. Die vereinbarten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
7. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Vertragsbestätigungen oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Besteller/Vertragspartner sind unwirksam.
8. Die Pension / Betreiber stellt die Zimmer dem Auftraggeber ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht. Bei Frühankünften am Morgen können mit der Pension / Betreiber Vereinbarungen in schriftlicher Form vereinbart werden.
9. Die Zimmer sind der Pension / Betreiber am Abreisetag spätestens 10:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension / Betreiber 50 Prozent des vereinbarten Logispreises für die zusätzliche Inanspruchnahme des Zimmers berechnen.
10. Das reservierte Zimmer wird von der Pension / Betreiber in der Regel bis 18:00 Uhr frei gehalten, es sei denn, die Pension / Betreiber ist über eine spätere Ankunft schriftlich informiert worden.
Ist bei einer Ankunftszeit nach 18:00 Uhr eine Kostenübernahme nicht gesondert und schriftlich sichergestellt, kann die Pension / Betreiber das oder die Zimmer anderweitig vermieten.
11. Die Pension / Betreiber ist berechtigt, eine Vorauszahlung per Banküberweisung oder in Bar in Höhe der vertraglichen Festlegung zu verlangen. Zahlungstermine sind im Vertrag festzulegen. Spätestens jedoch am Anreisetag.
12. Kostenübernahmen durch Dritte bedürfen der Schriftform und der Zustimmung der Pension / Betreiber.
13. Eine nachträgliche Einschaltung eines Vermittlers bedarf der schriftlichen Zustimmung von der Pension / Betreiber. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten werden von der Pension / Betreiber nicht getragen.
14. Der Besteller/Auftraggeber haftet für die Bezahlung sämtlicher bestellter Leistungen,
15. Die Pension / Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über den Gastaufnahme-Vertrag. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und/oder deren Inhalt, oder anderweitigem Eigentum haftet die Pension / Betreiber nicht. Eine Bewachung erfolgt nicht.
16. Hat die Pension / Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Vertrag den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt, kann es diesen aufheben.
17. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension / Betreiber in Rubi bei Oberstdorf.
18. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Bargeld, Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Oberstdorf oder Kempten. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension / Betreiber.
19. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.
20. Es wird darauf hingewiesen, dass die beim Geschäftsverkehr anfallenden Daten unserer Vertragspartner gespeichert werden.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Oberstdorf / Kempten